Das Steuerbüro Frank Heßling verfügt über ein ausgezeichnetes und stetig wachsendes Netzwerk verschiedenster Partner, um so immer die besten Lösungen für Sie als unsere Mandanten zu erarbeiten.
Wir arbeiten eng zusammen mit spezialisierten Anwälten, Notaren, allen Finanz- und Kreditinstituten, Wirtschaftsförderungsgesellschaften und namhaften Fortbildungsinstituten:
DATEV e.G.
DANSEF e.V.
Steuerberaterverband Westfalen-Lippe
Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Borken mbH
Mit diesem Hinweis richten wir uns an alle Grundstückseigentümer, ganz gleich, ob Eigenheim,
Wohneigentum, Mietobjekt, Gewerbeimmobilie oder Landwirtschaftsfläche.
In Deutschland müssen rund 35 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe neu
bewertet werden, nachdem Bundestag und Bundesrat 2019 eine Grundsteuerreform verabschiedeten.
Mit diesem Grundsteuer-Reformgesetz werden die bisherigen Einheitswerte durch neue Grundsteuerwerte abgelöst. Grundstücke und Wohneigentum werden vollständig neu bewertet, hierzu müssen umfangreiche Daten erfasst werden.
Für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft müssen Eigentümerinnen und
Eigentümer eine Feststellungserklärung bei der Finanzverwaltung in elektronischer Form abgeben.
Ggf. wurden oder werden sie in Kürze von der Finanzverwaltung hierzu aufgefordert.
Gerne erstellen wir die Feststellungserklärung(en) für Sie! Beauftragen Sie uns!
Sofern Sie diesbezüglich Post vom Finanzamt erhalten, reichen Sie diese umgehend (Mail, Fax,
Briefkasten) bei uns ein. Ein Termin ist hierfür nicht nötig. Die Erklärungen werden fortlaufend erstellt. Vorläufiges Fristende ist 31.01.2023.
Die Abrechnung erfolgt gem. Steuerberater-Vergütungsverordnung mit dem Gegenstandswert. Entscheidend ist aber auch der tatsächliche Aufwand, der bei unbebauten Grundstücken beispielsweise niedriger sein kann als bei bebauten. Um diesen Aufwand möglichst niedrig zu halten, bitten wir auch um Ihre Mithilfe: Falls wir Unterlagen oder Daten anfordern, reichen Sie uns diese möglichst vollständig und zügig ein.
Mit freundlichen Grüßen Frank Heßling
Steuerberater